Falls Ihr nicht oft Autos mietet, aber einen Tourbus braucht, fragt Ihr Euch vielleicht, was es mit der sogenannten „Selbstbeteiligung“ (auch Selbstbehalt genannt) auf sich hat, und was es bringt, sie gegebenenfalls zu reduzieren.
Was ist die Selbstbeteiligung?
Eine Versicherungspolice ohne Kasko-Versicherung deckt die Reparatur nicht ab, wenn man sein Fahrzeug durch eigenes Verschulden beschädigt. Deshalb haben Mietfahrzeuge in der Regel eine zusätzliche Vollkaskoversicherung, bei der das Versicherungsunternehmen die Reparaturkosten übernimmt, die über einen bestimmten Betrag hinausgehen. Diesen Betrag nennt man Selbstbehalt, das können z.B. 1000 € sein. Je niedriger der Selbstbehalt, desto teurer ist die Versicherung für den Fahrzeug-Besitzer. Diese Kosten gibt der Vermieter an die Kunden weiter.
Unerfahrene Mieter unterschätzen oft die Reparaturkosten. Wenn sie mit einem Kratzer oder einer Delle zurückkommen und dann den Kostenvoranschlag der Werkstatt sehen, sind sie meist ziemlich überrascht. Ich muss zugeben, dass mich die Preise ebenfalls schockiert haben, als ich anfing, Tourbusse zu vermieten.
Mieter müssen aber nur in Höhe des Selbstbehalts für die Reparatur bezahlen. Oft bieten Auto-Vermieter an, den Selbstbehalt für eine zusätzliche Gebühr zu reduzieren. Wenn Ihr beispielsweise den Selbstbehalt auf 500 € reduziert, müsst Ihr auch nur 500 € zahlen, wenn Ihr das Fahrzeug beschädigt. In der Regel zahlen die Mieter eine Kaution in der Höhe des Selbstbehalts, so dass der Vermieter im Schadensfall nicht hinter seinem Geld herlaufen muss.
Wann und warum müsst Ihr für einen Schaden bezahlen?
Bands denken häufig, sie müssen einen Schaden am Tourbus nicht bezahlen, wenn sie ihn nicht selbst verursacht haben. Jeder Vermieter hört Sätze wie „die Delle war schon im Wagen, als wir wieder zum Parkplatz kamen“ immer wieder. Aber er oder sie kann offensichtlich nicht antworten „keine Sorge, dann zahle ich gerne die 2000 € für die Reparatur“. Wenn das der Fall wäre, gäbe es bald keine Tourbus-Vermietungen mehr.
Falls Ihr einen Bus beschädigt zurückbringt und keine Adresse und Versicherungsnummer der Person, die den Van beschädigt hat, vorweisen könnt, müsst Ihr für die Reparatur selbst aufkommen.
Ein besonders schwieriges Thema sind Glasschäden. Oft haben die Mietfahrzeuge eine Teilkaskoversicherung, aber auch da gibt es normalerweise einen Selbstbehalt von 150 € bis 500 €. Soll heißen, wenn Ihr Pech habt und zum Beispiel ein Stein einen Kratzer in der Windschutzscheibe verursacht, müsst Ihr die Reparatur in Höhe des Selbstbehalts zahlen, auch wenn es nicht Eure Schuld war. Es war eben auch nicht die Schuld des Vermieters.
Stell Dir vor, Du verleihst Dein eigenes Auto oder Fahrrad an einen Freund, und er bringt es beschädigt zurück. Weil Ihr Freunde seid, kannst Du es Dir in diesem Fall vielleicht leisten, großzügig zu sein. Du kaufst Dir einfach ein neues Fahrzeug. Aber ein Tourbus-Vermieter, der versucht, seinen Lebensunterhalt mit dieser Arbeit zu verdienen, kann sich das nicht leisten.
Autor: Mary